Steuern sparen als Angestellte/r klingt nach etwas, das Steuerberater und komplizierte Formulare erfordert. In der Praxis ist es deutlich zugänglicher. Die meisten Angestellten in Deutschland geben keine Steuererklärung ab oder schöpfen dabei die Möglichkeiten nicht aus. Dabei liegt die durchschnittliche Erstattung für diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen, bei mehreren Hundert Euro pro Jahr.
Dieser Beitrag zeigt die fünf wichtigsten Hebel, mit denen Angestellte legal und ohne großen Aufwand ihre Steuerlast senken können. Baustein 5 der ganzheitlichen Finanzplanung ist die Steueroptimierung. Das Geld, das hier gespart wird, steht direkt für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge zur Verfügung.
Warum sich die Steuererklärung für Angestellte fast immer lohnt.
Für die meisten Angestellten ist die Steuererklärung freiwillig. Wer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat und keine besonderen Sachverhalte wie Vermietung oder Auslandsaufenthalte vorweisen muss, ist in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet.
Freiwillig heißt aber nicht: verzichtbar. Das Finanzamt zieht vom Gehalt automatisch Lohnsteuer ab – oft mehr als tatsächlich fällig. Zu viel gezahlte Steuer gibt es nur zurück, wenn man sie zurückfordert. Und das geht ausschließlich über die Steuererklärung.
Wer freiwillig abgibt, hat bis zu vier Jahre Zeit rückwirkend einzureichen. Für das Steuerjahr 2022 kann die Erklärung also noch bis Ende 2026 eingereicht werden. Bei Pflichtveranlagung gilt dagegen eine Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Hebel 1: Werbungskosten konsequent nutzen.
Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Liegt er darunter, gibt es nichts zu tun. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, lohnt sich das Sammeln von Belegen.
Fahrten zur Arbeit
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Pendlerpauschale. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, einfache Strecke. Bei 220 Arbeitstagen und 25 Kilometern Entfernung kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, der den Pauschbetrag übersteigt.
Arbeitsmittel
Berufsbedingte Anschaffungen wie Laptops, Fachbücher, Schreibtischzubehör oder Berufskleidung können als Werbungskosten abgesetzt werden. Gegenstände bis 800 Euro netto können sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre verteilt.
Fortbildung und Bewerbungskosten
Kosten für berufliche Weiterbildung, Seminare und Sprachkurse mit beruflichem Bezug sind absetzbar. Gleiches gilt für Bewerbungskosten wie Bewerbungsfotos oder Porto.
Hebel 2: Homeoffice-Pauschale
Wer zumindest teilweise von zu Hause aus arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen. Seit 2023 gilt: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine maximale Pauschale von 1.260 Euro.
Wichtig dabei: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Wer ausschließlich über die Pauschale kommt, übersteigt den Pauschbetrag also bereits ab dem ersten Homeoffice-Tag. Die Pauschale kann außerdem mit anderen Werbungskosten kombiniert werden.
Wer ein häusliches Arbeitszimmer als einzigen Arbeitsplatz nachweisen kann, kann statt der Pauschale die tatsächlichen anteiligen Raumkosten absetzen. Das lohnt sich jedoch nur bei einem erheblich größeren Aufwand und entsprechenden Nachweisen.
Hebel 3: Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Ein erheblicher Teil der Vorsorgekosten lässt sich steuerlich geltend machen – und das geschieht bei Angestellten größtenteils automatisch über den Lohnsteuerabzug. Trotzdem lohnt ein genauer Blick.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt berücksichtigt die Arbeitnehmeranteile automatisch, wenn der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerdaten übermittelt. Wer privat krankenversichert ist, sollte die Basisbeiträge gesondert in der Steuererklärung angeben.
Altersvorsorge
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ebenfalls automatisch berücksichtigt. Wer zusätzlich in eine Rürup-Rente (Basisrente) einzahlt, kann diese Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Riester-Beiträge werden über das Zulagesystem gefördert und können zusätzlich über den Sonderausgabenabzug verrechnet werden, wenn das günstiger ist. Wer stattdessen auf einen ETF-Sparplan setzt, profitiert steuerlich über den Freistellungsauftrag – dazu mehr in Hebel 5.
Hebel 4: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Zwei oft übersehene Möglichkeiten zur direkten Steuerersparnis sind die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese Beträge werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Handwerkerleistungen
20 Prozent der Lohnkosten (nicht des Materialanteils) für Handwerkerleistungen im Haushalt können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die maximale Ersparnis beträgt 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Banküberweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Absetzbar sind zum Beispiel: Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung oder Dach, Renovierungsarbeiten, Schornsteinfeger.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Putzhilfen, Gärtner, Pflegeleistungen oder ähnliche Dienstleistungen im Haushalt gilt die gleiche Regel: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Auch hier gilt: nur Überweisung, keine Barzahlung.
Hebel 5: Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus ETF-Sparplänen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Der Staat räumt jedoch einen Sparer-Pauschbetrag ein: Seit 2023 sind 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person steuerfrei (2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren).
Dieser Freibetrag wird nicht automatisch genutzt. Dafür muss ein Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank oder dem Broker eingereicht werden. Wer Depots bei mehreren Anbietern hat, kann den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Gesamtbetrag von 1.000 Euro aber nicht überschreiten.
Wer keinen Freistellungsauftrag einreicht, zahlt auf alle Kapitalerträge sofort 25 Prozent Abgeltungsteuer. Das Geld kann zwar über die Steuererklärung zurückgeholt werden, aber ein laufender Freistellungsauftrag ist bequemer und sorgt dafür, dass der Zinseszins auf den vollen Betrag wirkt.
So gehst du die Steuererklärung an:
Für Angestellte ohne komplexe Einkommenssituationen reichen in der Regel wenige Unterlagen und ein überschaubarer Zeitaufwand.
ELSTER – kostenlos und direkt
Das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung unter elster.de ist kostenlos und deckt alle gängigen Steuersituationen ab. Die Einrichtung eines ELSTER-Kontos dauert einige Tage wegen der Briefidentifizierung. Danach läuft die jährliche Abgabe flüssig.
Steuersoftware
Wer eine geführtere Oberfläche bevorzugt, kann auf kostenpflichtige Programme zurückgreifen. Diese fragen die relevanten Sachverhalte schrittweise ab und errechnen direkt die voraussichtliche Erstattung. Die Kosten dafür sind selbst wieder als Werbungskosten absetzbar.
Was du bereithalten solltest:
- Lohnsteuerbescheinigung (kommt automatisch vom Arbeitgeber, liegt auch in ELSTER vor)
- Belege für Werbungskosten: Tankquittungen, Kilometernachweise, Arbeitsmittel-Rechnungen
- Bescheinigungen für Vorsorgeaufwendungen: KV-Beiträge, Rentenversicherung
- Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen mit Überweisungsbeleg
- Steuerbescheinigungen der Banken für Kapitalerträge
Schnellübersicht: Die fünf Hebel
| Hebel | Maximale Ersparnis | Aufwand |
| Werbungskosten (inkl. Fahrtkosten) | Individuell, kann mehrere Tausend Euro ausmachen | Belege sammeln |
| Homeoffice-Pauschale | Max. 1.260 EUR/Jahr | Tage notieren |
| Vorsorgeaufwendungen | Individuell, meist automatisch | KV-Bescheinigung prüfen |
| Handwerker & haushaltsnahe Dienste | Max. 5.200 EUR Steuerersparnis/Jahr | Rechnungen aufheben |
| Sparer-Pauschbetrag | 250 EUR (bei 25% auf 1.000 EUR) | 250 EUR (bei 25% auf 1.000 EUR) Freistellungsauftrag stellen |
Fazit & Einordnung
Steuern sparen als Angestellte/r ist keine Domäne von Steuerexperten. Mit den richtigen Werkzeugen und etwas Grundwissen lassen sich jedes Jahr mehrere Hundert Euro zurückholen, die das Finanzamt zu viel einbehalten hat.
Baustein 5 der ganzheitlichen Finanzplanung [Link: /ganzheitliche-finanzplanung] ist damit gesetzt. Das zurückgeholte Geld fließt idealerweise direkt in den Notgroschen, den ETF-Sparplan oder die Altersvorsorge. Der nächste und letzte Beitrag dieser Reihe behandelt die Frage, die viele Menschen bewegt: mieten oder kaufen?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für komplexe Sachverhalte empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.